Arbeitsrecht

Arbeitnehmer müssen ihre private Mobilfunknummer nicht an den Arbeitgeber herausgeben

Veröffentlicht am 18th Okt 2018

Die Erhebung/Erfassung der privaten Mobilfunknummer eines Arbeitnehmers gegen seinen Willen ist wegen des darin liegenden äußerst schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur ausnahmsweise zulässig. Liegt keine solche Ausnahme vor, kann der Arbeitnehmer die Herausgabe der Mobilfunknummer verweigern. (Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 – 6 Sa 442/17).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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