Arbeitsrecht

Arbeitgeber muss Streikposten auf seinem Firmenparkplatz dulden

Veröffentlicht am 9th Jan 2019

Arbeitgeber müssen es dulden, wenn Gewerkschaften auf einem betrieblichen Parkplatz einen Streikposten errichten, sofern sonst keine Möglichkeit besteht, die zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer vor Betreten des Betriebs anzusprechen (BAG, Entscheidung v. 20. November 2018 – 1 AZR 189/17, 1 AZR 12/17).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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