Webinar | GDPR Deep Dives

Drittinhalte in Webseiten und einige interessante Urteile aus 2022

Wir laden Sie herzlich zur Advents-Ausgabe der GDPR Deep Dives Serie am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022 um 8:30 Uhr ein. Auch dieses Mal gilt unser Augenmerk zwei praxisrelevanten Themen aus dem Bereich Datenschutz und DSGVO und deren Umsetzung im Unternehmen; getreu unserem Motto – „Putting Data Protection into Practice!“.

In der letzten Ausgabe für dieses Jahr wird Dr. Flemming Moos sich der Frage widmen, wie sich der Einsatz von Drittanbieterdiensten auf Webseiten mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbaren lässt. Danach wird Jonathan Kirschke-Biller einige ausgewählte Urteile aus dem Jahr 2022 vorstellen, die es nicht in die Schlagzeilen geschafft haben, die aber für die datenschutzrechtliche Praxis dennoch relevant sind. 

Einbindung von Drittinhalten in Webseiten – ein datenschutzrechtliches „No Go“?

Die aktuelle Abmahnwelle zur Verwendung von Schriftarten auf Webseiten, die von einem anderen Server geladen werden, brandmarkt ein alltägliches Phänomen als ein angebliches Datenschutzproblem. Die Praxis der Einbindung von Drittinhalten in Webseiten geht über sog. Fonts weit hinaus. Sie betrifft jegliche Form von Inhalten und ist dem Internet im Grunde wesensimmanent. Deshalb stellt sich für jeden Webseitenbetreiber nun die Frage, ob er mit jedem Laden bestimmten Contents von einem anderen Server einen Datenschutzverstoß begeht und ob es noch andere Möglichkeiten gibt, sich rechtskonform zu verhalten, außer alle Inhalte auf einem eigenen Server zu hosten. Dr. Flemming Moos geht der zugrunde liegenden Rechtsansicht auf den Grund und gibt Tipps für eine rechtskonforme Gestaltung.

„Interessante Urteile, die sie verpasst haben könnten“

2022 neigt sich dem Ende zu, und damit das insgesamt fünfte Jahr, in dem die DSGVO Anwendung findet. Während die Rechtsprechung der ersten Jahre noch stark durch einige wenige Gerichtsentscheidungen geprägt war, denen viel Aufmerksamkeit zu Teil wurde, hat die DSGVO mittlerweile auch die Instanzgerichte erreicht. Das äußert sich in einer Vielzahl nahezu wöchentlich neu veröffentlichter Urteile. Für einige bekannte Themenkreise, wie etwa die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO oder die Höhe des Schmerzensgelds nach Art. 82 DSGVO, zeichnen sich hierbei nach und nach erste übergeordnete Linien in der Rechtsprechung ab. Daneben gibt es aber immer wieder auch eher punktuelle Entscheidungen zu einzelnen Fragen. Teils werden dabei Aspekte beleuchtet - bzw. Positionen vertreten -, die im datenschutzrechtlichen Diskurs so vorher noch kaum präsent waren. Jonathan Kirschke-Biller stellt eine Auswahl solcher Entscheidungen aus den letzten zwölf Monaten vor und erörtert, wie diese einzuordnen sind.


Wie immer wird es auch die Möglichkeit geben, unseren Vortragenden Fragen zu stellen.

Erfahren Sie zudem mehr zu unseren aktuellen Themen im Datenschutzrecht auf unserer Website. Hier können Sie ebenfalls mit unseren Experten diskutieren und Informationen zu anstehenden Veranstaltungen erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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08:30 - 09:30 CET

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