Steuerrecht

Millionärsfonds im Steuer(straf)recht: Wie geht es weiter?

Veröffentlicht am 18th Okt 2019

Ein Beitrag von Dr. Jens Kleinert und Prof. Dr. Michael Stöber

Vor einiger Zeit waren die Anleger und Verwalter von luxemburgischen sog. Millionärsfonds massiven steuerstrafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Diese wurden auf ein nach Ansicht der zuständigen Behörden im Investmentsteuerrecht geltendes Gebot der Fremdverwaltung gestützt, gegen das durch eine Einflussnahme der Anleger auf die Verwaltung der betreffenden Investmentfonds verstoßen worden sei. Die Verfasser sind dieser Sichtweise in BB 2016, 278 entschieden entgegengetreten. Inzwischen scheint die Finanzverwaltung das Konzept eines Fremdverwaltungsgebots aufgegeben zu haben. Nach Erkenntnissen der Verfasser gibt es aber innerhalb der Finanzverwaltung Tendenzen, aus einer etwaigen Einflussnahme der in Deutschland ansässigen Anleger auf die Verwaltung der luxemburgischen Millionärsfonds eine Ansässigkeit der Fondsgesellschaft in Deutschland herzuleiten und an diesen Befund womöglich sogar den Vorwurf der Steuerhinterziehung und weitere Strafverfolgungsmaßnahmen zu knüpfen. Wie die Verfasser in diesem Beitrag darlegen, entbehrt jedoch auch dieser mögliche neue Ansatz einer rechtlichen Grundlage.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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