Marc-Philipp Lücke vertritt Mandanten in zivil- und schwerpunktmäßig insolvenzrechtlichen Auseinandersetzungen. Er berät nationale und internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts. 

Schwerpunktmäßig berät er zur Haftung der Geschäftsführung in der Insolvenz. Zu seinen Spezialgebieten zählen zudem die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr und Geltendmachung insolvenzspezifischer Anfechtungsansprüche sowie die Beratung und Betreuung von Gesellschaften im klassischen Liquidationsverfahren. 

Seine frühe Spezialisierung auf das Insolvenzrecht bereits während des Studiums und Referendariats, setzte Marc-Philipp mit seiner Tätigkeit für verschiedene Insolvenzverwalter fort. Dadurch gewann er vertieftes Wissen über deren Vorgehensweisen, auf das er für die Beratung zurückgreifen kann. Neben umfangreichen Unternehmensinsolvenzen war er auch in komplexe gerichtliche Mandate mit Bezügen zum Insolvenzrecht eingebunden.

Er studierte Jura in Tübingen und Heidelberg. Seit 2022 ist er Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und hält im Rahmen des Studiengangs Digital Business Management regelmäßig Vorlesungen zum Insolvenzrecht. 

Zuletzt publizierte Marc-Philipp zur Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im Gesellschaftsrecht sowie zu Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Patronatserklärungen.

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