Benjamin Schaum

Benjamin Schaum berät nationale und internationale Unternehmen im Bereich des IT-, Datenschutz-, Medien- und Urheberrechts.
Einen Schwerpunkt von Benjamins Tätigkeit stellt die Beratung von Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Medien und Entertainment dar. Seine Praxis umfasst dabei zum einen die außergerichtliche Beratung, wie etwa das Entwerfen von Lizenzverträgen, SaaS- oder E-Commerce-Bedingungen und zum anderen die Prozessführung, etwa im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Streitigkeiten oder IT-Projekten.
Benjamin studierte Jura in Mainz. Sein Referendariat absolvierte er am OLG Frankfurt am Main mit Stationen bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney, Australien, der Deutsch-Slowenischen Auslandhandelskammer in Ljubljana, Slowenien, und einem internationalen Medienkonzern in Berlin.
Er ist seit dem Jahr 2016 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Wechsel zu Osborne Clarke im Jahr 2018 war er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig.
Osborne Clarke ist JUVE Kanzlei des Jahres 2019 für IT & Datenschutz und Technologie & Medien.
2022 und 2023 wurde Benjamin vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Ones to Watch in Germany™ als “Anwalt der Zukunft“ ausgezeichnet.
Als überzeugter Verfechter von Fortschritt und Technologie, ist es mein täglicher Antrieb, unsere Mandanten dabei zu unterstützen, die digitale Revolution erfolgreich zu gestalten.
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