Arbeitsrecht

LAG Hamm erleichtert Post-Merger-Integration nach Betriebsübergang

Veröffentlicht am 30th Aug 2018

Unternehmen, die Betriebe oder Betriebsteile von einem anderen Unternehmen übernehmen, müssen aufgrund von § 613a BGB regelmäßig eine Vielzahl von Regelungen weiter anwenden und zugesagte Vorteile gewähren. Eine neue Rechtsprechung erleichtert nun die Kündigung übernommener betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen mit individualrechtlicher Fortgeltung (LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 6 Sa 55/18).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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