Arbeitsrecht

Das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrats - Bruttoentgeltlisten nach dem Entgelttransparenzgesetz

Veröffentlicht am 23rd Aug 2021

Arbeitgeber können die Beantwortung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern nach dem Entgelttransparenzgesetz an sich ziehen, sodass der Betriebsrat kein Einsichts- und Auskunftsrecht bezüglich der Entgeltlisten hat. Alexander Schlicht gibt einen rechtlichen Überblick.

Lesen Sie den gesamten Beitrag im AnwaltSpiegel hier.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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