Robert Hunter vertritt Unternehmen und Staaten vor internationalen Gerichtshöfen und berät in Fragen des Rechts und der Politik ausländischer Direktinvestitionen.

Robert Hunter verfügt über mehr als 35 Jahre ununterbrochene Erfahrung in der Beilegung komplexer internationaler Streitigkeiten, mit jeweils längeren Aufenthalten in London, New York und Deutschland.  

Er konzentriert sich auf das Management komplexer internationaler Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalprojekten, Unternehmenstransaktionen, internationalen Verträgen, Joint Ventures und Entwicklungsvereinbarungen, Regierungsprojekten und Investitionsverträgen. 

Neben seiner anwaltlichen und beratenden Tätigkeit wird er regelmäßig sowohl von Parteien als auch von Institutionen als Schiedsrichter eingesetzt, sowohl in Ad-hoc-Verfahren als auch nach institutionellen Regeln wie DIS, ICC und LCIA.  

Robert verfügt über außergewöhnliche interkulturelle Kompetenz und eine Doppelqualifikation in England und Deutschland. Die Streitigkeiten, an denen er als Berater und Schiedsrichter beteiligt war, betrafen Projekte und Verträge auf vier Kontinenten mit Schiedsgerichtsstandorten von Singapur und Hongkong über Kairo und die meisten bedeutenden europäischen Schiedsgerichtszentren bis hin zu New York und Washington D.C.

Robert ist langjähriges Mitglied der ICC Commission on Arbitration and ADR, Mitglied des Beirats des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit, Mitglied des Exekutivausschusses des MCIA Users Council (TMT) und Mitglied des Schiedsrichtergremiums der Beijing Arbitration Commission. Er war als leitender Berater der Weltbank tätig und beriet Regierungen in Fragen der Investitionspolitik.

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