Thomas Grünvogel berät im deutschen und europäischen Handelsvertreter-, Franchise- und Vertragshändlerrecht.

Er ist Spezialist für die Gestaltung und Verhandlung von F&E-, Einkaufs-, Projekt- und Vertriebsverträgen im nationalen und internationalen Kontext.

Darüber hinaus berät er seine Mandanten zu Branchenthemen wie Connected Car, Autonomes Fahren, Carsharing und moderne Vertriebskonzepte.

Weitere Schwerpunkte seiner Praxis liegen auf dem Vertriebskartellrecht und der Schnittstelle zum IP, wo er die Gestaltung von Vertriebskonzepten und Kooperationen zwischen Wettbewerbern begleitet, sowie auf der Koordination komplexer länderübergreifender Projekte, wie der Einführung neuer Produkte.

Thomas vertritt seine Mandanten – vornehmlich Unternehmen aus den Industrien Automotive, Chemie und Konsumgüter – regelmäßig in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in komplexen Schadensersatzprozessen in der Lieferkette.

Im Bereich Produkthaftung hat Thomas mehrere deutschland- und europaweite Rückrufaktionen koordiniert. Er schult regelmäßig Mitarbeiter von Unternehmen zu vertriebs- und kartellrechtlicher Compliance.

Thomas war vor seinem Wechsel zu Osborne Clarke Counsel in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Er referiert und publiziert regelmäßig zu vertriebs- und kartellrechtlichen Themen und war viele Jahre Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Rosenheim. Thomas hat aufgrund mehrerer mehrmonatiger Work Placements bei international tätigen Konzernen im In- und Ausland einschlägige Inhouse-Erfahrung.

Im aktuellen kanzleimonitor.de wird er unter den von Inhouse-Juristen am häufigsten empfohlenen Experten für Vertragsrecht gelistet.

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